Das schönste Geschenk ist das Lachen eines Kindes


ZYPERN 

Partnerland im Reich der Sonne!

 

Freizeiten für Kinder mit schweren chronischen Erkrankungen/Behinderungen in Verbindung mit sozialen Handicaps - Chronik - Vision - Historie - Philosophie - Credo

Ein erreichbares Höchstmaß an  Gesundheit für jedes Kind, wie im Artikel 24 der UN- Kinderrechtskonvention - durch die Bundesrepublik  Deutschland am  05. April 1992 unterzeichnet - dargestellt, schließt  die Chance  auf eine klientelspezifische  Freizeit in Anlehnung an  den  Grad  der Erkrankung und unter Berücksichtigung des sozialen Status des Kindes mit ein.

Wir wünschen uns  einen verbesserten Zugang für diese Kinder zu diesen Formen der Erholung in Verbindung mit Elementen eines niederschwelligen und indikationsbezogenen Angebotes an Schulungselementen.

Die Vision des Gründer der Stiftungsinitiative/der geplanten Stiftung „Deutsche Kinderhilfsstiftung“ - Herrn Michael Seuchter - ist es, auf Zypern ein festes Freizeitcamp für die Zielgruppe kranker Kinder aus Deutschland mit dem Arbeitstitel "Aphrodites Kinder"auf der Basis der Gemeinnützig- und Mildtätigkeit zu etablieren.

Es sollen Kinder aller medizinischen Indikationen, welche auf der Grundlage der räumlichen und logistischen Möglichkeiten einordnungsfähig sind, gelistet werden. Präferenzen bei der Etablierung des Freizeitcamps als „Institut“ mit eigenem Haus bilden der Formenkreis der Atemwegserkrankungen, bedingt durch die häufigste Indikation im Kindes- und Jugendalter und Kinder, welche bedürftig im Sinne der  Gesamtbetrachtung des Armutsbegriffes (nicht reduziert auf monetäre Aspekte) sind.

Es handelt sich hierbei um Klientel-spezifische, offene Kinder- und Jugendfreizeiten, welche das Angebot von parallel hierzu anzubietenden medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen ergänzt, aber nicht substituiert. Für die medizinische Rehabilitation hat das Kind einen Rechtsanspruch.

Für die Inanspruchnahme von Erholung gibt es, außer der politischen Willensbekundung durch die Bundesregierung, dargestellt mit Hilfe der Ratifizierung der UN - Kinderrechtskonvention der BRD im Jahre 1992, NICHT ein Angebot eines institutionellen Freizeitcamps mit verschiedensten (multikausal) medizinischen Indikationen / Anamnesen und der Gleichzeitigkeit reflektierter niedriger sozialer Indikation/Kinderarmut.

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